Spenden und -quittungen

 

Da wir alle ehrenamtlich in unserer Freizeit für die Katzenhilfe tätig sind, schaffen wir es personell nicht mehr, die Spendenquittungen zeitnah zu verschicken. Wir verschicken die Spendenquittungen alle zusammen am Anfang des Folgejahres.

Dazu müssten Sie entweder Ihre Adresse im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben oder uns ihren Namen und Ihre Adresse über unser Kontaktformular mitteilen.

 

 

 

Bankverbindung:

Katzenhilfe Rheine und Umgebung e.V.

Stadtsparkasse Rheine

IBAN: DE69 4035 0005 0000 0698 07

 

 

Dazu ein Tipp:

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 300 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)

 

Zur Vermeidung von Kosten bei den gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden, ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV  (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen  Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.

 

 

Wenn Sie kein Online-Banking machen oder die Spende als Lastschrift eingezogen wird, können Sie als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denken Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und Kontonummer des Spendenempfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.

Der Betrag von 300 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.