Da wir alle ehrenamtlich in unserer Freizeit für die Katzenhilfe tätig sind, schaffen wir es personell nicht mehr, die Spendenquittungen zeitnah zu verschicken. Wir verschicken die Spendenquittungen alle zusammen am Anfang des Folgejahres.
Dazu müssten Sie entweder Ihre Adresse im Verwendungszweck Ihrer Überweisung angeben oder uns ihren Namen und Ihre Adresse über unser Kontaktformular mitteilen.
Bankverbindung:
Katzenhilfe Rheine und Umgebung e.V.
Stadtsparkasse Rheine
IBAN: DE69 4035 0005 0000 0698 07
Dazu ein Tipp:
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 200 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)
Zur Vermeidung von Kosten bei den gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von
Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden, ermöglicht die Vorschrift
des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine
Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der
Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des
Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die
Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.
Wenn Sie kein Online-Banking machen oder die Spende als Lastschrift eingezogen
wird, können Sie als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Denken
Sie daran, Angaben zu schwärzen, die nichts mit der Spende zu tun haben. Auf dem
Kontoauszug müssen nur Ihr Name und Ihre Kontonummer, sowie Name und
Kontonummer des Spendenempfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich
sein.
Der Betrag von 200 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der
im Jahr geleisteten Spenden.